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Impressum

Die Samtgemeinde Bothel ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Herrn Samtgemeindebürgermeister Dirk Eberle.

Herausgeber:
Samtgemeinde Bothel
Der Samtgemeindebürgermeister
Horstweg 17
27386 Bothel
Telefon: 0 42 66 / 983-1500
Telefax: 0 42 66 / 983-1560
E-Mail: samtgemeinde@bothel.de

Konto der Samtgemeinde Bothel:
IBAN: DE69 2915 2550 0000 2000 14 / BIC: BRLADE21SHL
Die Leitweg-ID zum Empfang von eRechnungen über das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO), Ihr ERP-System oder über die von IT.Niedersachsen eingerichtete Mail-Funktion „eRechnung@niedersachsen.de“ lautet: 033575401006-0-95

Ansprechpartner:
Marion Bassen, Tel.-Durchwahl: 0 42 66 / 983-1515, E-Mail: sg.bassen@bothel.de
Jacqueline Beglau, Tel.-Durchwahl: 0 42 66 / 983-1511, E-Mail: sg.beglau@bothel.de

Konzept, Design und Umsetzung:
Maxsell Werbeagentur & Partner GmbH
Am Neuen Markt 8
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 0 42 61 / 81 99 90
Telefax: 0 42 61 / 81 99 99 9
E-Mail: kontakt@maxsell.de
Internet: www.maxsell.de

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Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind.

Außergerichtliche Streitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Unverschlüsselte E-Mails:
Es wird darauf hingewiesen, dass beim Verschicken einer unverschlüsselten E-Mail an die Samtgemeinde Bothel eine unbefugte Kenntnisnahme oder Verfälschung auf dem Übertragungsweg nicht ausgeschlossen werden kann.

Elektronische Kommunikation:
Ein Zugang für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation wurde von der Samtgemeinde Bothel noch nicht eröffnet. Die elektronische Kommunikation mit der Samtgemeinde Bothel steht ausschließlich für Auskünfte, Informationen und unverbindliche Anfragen bereit.
Verwaltungsverfahren, die bestimmten Formvorschriften unterliegen, wie z.B. Einlegung von Widersprüchen, Anträge auf bestimmte Leistungen, etc. können elektronisch nicht rechtswirksam eröffnet werden. Hierfür sind die entsprechenden Formvorschriften auf dem Postweg oder per Fax einzuhalten.

Urheber- und andere Schutzrechte:
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