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Landschaftswart

Erläuterungen

Gemäß § 35 Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) kann die Naturschutzbehörde aus geeigneten Personen eine Landschaftswacht bilden. Ihre Aufgabe ist die Überwachung von geschützten Teilen von Natur und Landschaft sowie Sorge für den Artenschutz.

Anfang 2015 wurden 13 Landschaftswarte als ehrenamtliche Mitarbeiter auf der Ebene der Städte, Samt- und Einheitsgemeinden bestellt. Sie sind neben den oben genannten Aufgaben auch Ansprechpartner für die Bevölkerung in Naturschutzangelegenheiten. Landschaftswarte sollen darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden. Sie sollen die Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft informieren und als Bindeglied zwischen der Verwaltung und der Bevölkerung agieren. Nach Vorgabe des Landkreises Rotenburg vermitteln sie in weniger bedeutenden Fällen und melden Eingriffe, die ein Verwaltungshandeln erforderlich machen. Hoheitliche Befugnisse sind mit der Bestellung zum Landschaftswart nicht verbunden.

Für den Bereich der Samtgemeinde Bothel wurde aufgrund des Beschlusses des Kreisausschusses vom 16.12.2014 Herr Brandt zum Landschaftswart berufen.

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Landschaftswart für den Bereich der Samtgemeinde Bothel Uwe Brandt
Lange Straße 59
27383 Bartelsdorf
0152 - 03 36 46 91 mr.u.brandt@web.de