Beratungsmöglichkeiten:
Am 10. August werden die Fragebögen zum Versiegelungskataster an alle betreffenden Grundstückseigentümer verschickt. Der ausgefüllte Bogen sollte bis zum 15. September wieder zurückgeschickt werden. Um Sie beim Ausfüllen des Bogens zu unterstützen, stehen verschiedene Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Beratungstage
Vom 17.08.2026 – 28.08.2026 im Rathaus, Horstweg 17, Bothel.
Mo 8.30 – 18.00 Uhr
Di-Do 8.30 – 16.30 Uhr
Fr 8.30 – 12.00 Uhr.
Sie sind herzlich willkommen. Eine Terminvergabe ist vorab leider nicht möglich.
Hotline:
Sie erreichen die telefonische Bürgerberatung vom 17.08.2026 – 16.11.2026, montags bis donnerstags von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr – 11.00 Uhr unter der Telefonnummer 04266 983 1549. Die Mitarbeiter der Firma Weidling helfen Ihnen gern beim Ausfüllen des Erfassungsbogens und beantworten Ihre Fragen.
E-Mail:
In der Zeit vom 17.08 – 16.11.2026 haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen oder Ihre Fragen per E-Mail an regenwasser@bothel.de zu senden.
Wichtig!
Wenn Sie zur Prüfung der Dachflächen Ihre Baupläne benutzen, beachten Sie bitte, dass dort im Grundriss meist die Gebäudegrundfläche dargestellt ist. Maßgebend für den Regenwasserabfluss ist jedoch die auf die Ebene projizierte Dachfläche, die von der Gebäudegrundfläche erheblich abweichen kann (Dachüberstand!). Befestigte Flächen unterhalb
des Dachüberstandes bleiben bei der Veranlagung unberücksichtigt!
Die Dachneigung hat keinen Einfluss auf die relevante projizierte Dachfläche.
Und ... bitte nicht selbst auf dem Dach messen!
Bei Klärungsbedarf wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle im Rathaus Samtgemeinde Bothel, Horstweg 17, 27386 Bothel.
Wir helfen Ihnen gerne.
Sind Flächen auch relevant, wenn sie auf die öffentliche Straße entwässern? Stichwort „Indirektentwässerung“
Entwässerung von Hofflächen und/oder Garagenzufahrten
Das nachstehende Foto zeigt beispielhaft zwei Hofeinfahrten am Übergang zum öffentlichen Straßenraum:
Der Hof/die Zufahrt des Grundstücks 1 entwässert in eine private Entwässerungsrinne (Regenwassersammelrinne), die über die Grundstücksentwässerung am öffentlichen Kanal angeschlossen ist. Das Gleiche gilt auch, wenn die Hoffläche/ Zufahrt ohne Entwässerungsrinne über den Gehweg zur öffentlichen Straße entwässert (vgl. Grundstück 2). Das so abfließende Regenwasser gelangt über einen öffentlichen Sinkkasten ebenfalls in die Kanalisation. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Indirektentwässerung über öffentliche Flächen. Deshalb ist auch diese Fläche (Hof/Zufahrt, Grundstück 2) in der Summe der angeschlossenen privaten Entwässerungsflächen von Grundstück 2 zu berücksichtigen.
Was ist mit Flächen, die in einen Graben entwässern?
Auch diese Flächen müssen mit angegeben werden. Sobald das Niederschlagswasser das Grundstück verlässt, wird es als „eingeleitet“ bewertet.
Was ist unter einer Zisterne mit Überlauf zum Kanal zu verstehen?
Was ist unter einer Zisterne ohne Überlauf zum Kanal zu verstehen?
Bei Versickerungsanlagen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese Erlaubnis ist ggf. in Kopie mit den Erhebungsunterlagen vorzulegen.
Eine Rigole ist ein unterirdischer Pufferspeicher für Niederschlagswasser. Diese sind zum Beispiel als Gräben oder Mulden angelegt und mit Kies und Schotter gefüllt. Oder als unterirdischer Speicher mit Kunststoffmodulen verbaut.
Wann und wem müssen künftige bauliche Veränderungen gemeldet werden?
Änderungen sollten direkt nach Fertigstellung der Samtgemeinde Bothel angezeigt werden.
Dies gilt sowohl für Entsiegelungsmaßnahmen als auch für zusätzliche Versiegelungen.
Wichtig! Diese Anzeige ersetzt keinesfalls ggf. erforderliche Bauanträge!
Wird es Kontrollen geben, ob die Angaben auf den Erfassungsbögen auch korrekt sind?
Die Eigentümerangaben werden im Rahmen der Auswertung auf Plausibilität geprüft.
Bei größeren Abweichungen werden diese mit Unterschrift bestätigten Angaben von der Samtgemeinde Bothel vor Ort überprüft.
Was passiert, wenn der Erfassungsbogen nicht zurückgegeben wird?
Falls der Grundstückseigentümer nicht von seinem Recht Gebrauch macht, die Angaben auf seinem Erfassungsbogen zu überprüfen und ggf. den tatsächlichen Gegebenheiten auf seinem Grundstück anzupassen, werden die im Fragebogen ausgewiesen Werte unverändert zur Festsetzung der eventuell einzuführenden Niederschlagswassergebühr herangezogen.
Zudem ergibt sich eine Mitwirkungspflicht aus der Entwässerungssatzung der Samtgemeinde Bothel. Es liegt daher in Ihrem Interesse, die tatsächlichen Entwässerungsverhältnisse Ihres Grundstücks vollständig und korrekt anzugeben. Nur so kann eine sachgerechte und nachvollziehbare Datengrundlage für die weitere Planung und eine mögliche zukünftige Gebührenberechnung geschaffen werden.
Wie kann ich kontrollieren, ob die Maße der Dach-, Hof und Wegeflächen auf meinem Erfassungsbogen stimmen?
- Die Flächenangaben aus der stereoskopischen Luftbildauswertung sind in der Regel sehr genau.
- Kontrolle bitte nur der Bodenflächen, z. B. mit "Zollstock" oder Maßband.
- Dachüberstand beachten und bei der jeweiligen Bodenfläche abziehen, da diese Flächen bereits beim Dach berücksichtigt sind.
- Bitte keinesfalls selbst auf dem Dach messen, Unfallrisiko! Bei Bedarf kann eine gemeinsame Überprüfung dieser Flächen anhand der Luftbilder am Bildschirm in der Beratungsstelle im Rathaus Samtgemeinde Bothel, Horstweg 17, 27386 Bothel erfolgen.
- Die Dachneigung bleibt bei der Flächenberechnung unberücksichtigt.
Welche Flächen werden als versiegelt und welche als unversiegelt angesehen?
Unversiegelt sind die Flächen, die eine natürliche Bodenbeschaffenheit aufweisen (z.B. Beete, Rasenflächen, Sandflächen etc.). Alle anderen Flächen gelten als versiegelt, wobei zwischen voll- und teilversiegelten Flächen unterschieden wird.
Beispiele für vollversiegelte Flächen wie Beton, Asphalt, oder Pflaster:
Beispiele für teilversiegelte Flächen wie Rasengittersteine, Ökopflaster, Kopfsteinpflaster Kiesbeete und Schottergärten:
Auch beim Dach gibt es Unterschiede:
Als vollversiegelte Dach gelten die üblichen Dächer mit z.B. mit Ziegeln:
Kann ich mein Dachwasser versickern, um Geld zu sparen?
- Grundsätzlich besteht die Möglichkeit das Dachwasser zu versickern.
- Schacht-/Brunnenversickerung sind i. d. R. nicht erlaubt.
- Vorzugsweise kämen hierfür Mulden- oder Rigolenversickerung in Frage. Hierfür sind entsprechend große Flächen erforderlichen.
- Für Mulden- oder Rigolenversickerungsanlagen ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
- Erfahrungsgemäß stehen die Kosten für die nachträgliche Errichtung einer Versickerungsanlage in keinem Verhältnis zu der dadurch eingesparten Niederschlagswassergebühr.
Ich bin nicht alleinige/r Eigentümer/in des Grundstücks. Muss ich den Erfassungsbogen alleine ausfüllen oder bekommen die Miteigentümer/innen auch einen Erfassungsbogen?
- Es wurde pro Grundstück nur ein Fragebogen versandt. Bitte stimmen Sie sich gegebenenfalls mit Ihren Miteigentümern ab.
Ich besitze nur eine Teilfläche (z.B. 600/1000) des Grundstücks. Muss ich den Erfassungsbogen nur für meine Teilfläche ausfüllen?
- Es wurde pro Grundstück nur ein Fragebogen versandt. Bitte stimmen Sie sich gegebenenfalls mit dem Eigentümer / der Eigentümerin der restlichen Teilfläche/n ab.
Wer muss bei einem Erbpachtgrundstück den Erfassungsbogen ausfüllen. Der Erbpachtgeber oder -nehmer?
- Der Erfassungsbogen ist vom Erbpachtnehmer auszufüllen.
Ich habe das Grundstück zwischenzeitlich übertragen/verkauft und bin kein Eigentümer mehr. Was muss ich tun?
- Eine Übertragung des Grundstücks durch das Finanzamt ist noch nicht erfolgt. Daher ist der Fragebogen von Ihnen auszufüllen.
Ich habe keinen Erfassungsbogen erhalten, an wen muss ich mich wenden?
- Die Unterlagen wurden mit Datum 10.08.2026 versandt. Sollten Sie diese bis zum 15.08.2026 nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit der eingerichteten Beratungsstelle
im Rathaus der Samtgemeinde Bothel oder der Hotline unter der Rufnummer 04266 983 1549 in Verbindung.
Ich habe noch Fragen zum Erfassungsbogen. Wer kann mir weiterhelfen?
- Beratungstage:
Die Samtgemeinde Bothel hat Ihnen hierfür extra eine Beratungsstelle im Rathaus Samtgemeinde Bothel, Horstweg 17, 27386 Bothel) vom 17.08.2026 – 28.08.2026
eingerichtet.
Mo 8.30 – 18.00 Uhr
Di-Do 8.30 – 16.30 Uhr
Fr 8.30 – 12.00 Uhr
Sie sind herzlich willkommen. Eine Terminvergabe ist vorab leider nicht möglich - Hotline:
Sie erreichen die telefonische Bürgerberatung vom 17.08.2026 – 16.11.2026,
Mo bis Do von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und
Fr von 09.00 Uhr – 11.00 Uhr unter der
Telefonnummer 04266 983 1549.
Die Mitarbeiter der Firma Weidling helfen Ihnen gern beim Ausfüllen des Erfassungsbogens und beantworten Ihre Fragen. - E-Mail:
In der Zeit vom 17.08 – 16.11.2026 haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen oder Ihre Fragen per E-Mail an regenwasser@bothel.de zu senden.
Bitte halten Sie für die telefonische oder persönliche Beratung unbedingt Ihre Unterlagen bzw. unseren Erfassungsbogen griffbereit.
