Unterschriftsbeglaubigungen
Erläuterungen
Sofern Sie eine Unterschrift von sich beglaubigen lassen müssen, können Sie dies persönlich bei der Samtgemeindeverwaltung erledigen.
Erforderliche Unterlagen
Das betreffende Schreiben/Dokument ist vorzulegen.
Kosten
Für Unterschriftsbeglaubigungen werden 2,50 € an Gebühren erhoben.
Für Rentenzwecke ist die Beglaubigung von Unterschriften gebührenfrei.
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
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Einwohnermeldeamt | Frau C. Lüdemann | (0 42 66) 983 1535 | einwohnermeldeamt@bothel.de |
Einwohnermeldeamt | Frau P. Lüdemann | (0 42 66) 983 1534 | einwohnermeldeamt@bothel.de |