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Unterschriftsbeglaubigungen

Erläuterungen

Sofern Sie eine Unterschrift von sich beglaubigen lassen müssen, können Sie dies persönlich bei der Samtgemeindeverwaltung erledigen.

 

Erforderliche Unterlagen

Das betreffende Schreiben/Dokument ist vorzulegen.

 

Kosten

Für Unterschriftsbeglaubigungen werden 2,50 € an Gebühren erhoben.
Für Rentenzwecke ist die Beglaubigung von Unterschriften gebührenfrei.

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Einwohnermeldeamt Frau C. Lüdemann (0 42 66) 983 1535 einwohnermeldeamt@bothel.de
Einwohnermeldeamt Frau P. Lüdemann (0 42 66) 983 1534 einwohnermeldeamt@bothel.de