Sterbeurkunden
Erläuterungen
Eine Sterbefall ist bei dem Standesbeamten anzuzeigen, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Bei nicht natürlichen Todesfällen (Unfall oder Freitod) schaltet der Arzt die Kriminalpolizei ein; die Staatsanwaltschaft erteilt die Bestattungsgenehmigung.
Erforderliche Unterlagen
- Todesbescheinigung des Arztes
- bei Ledigen: Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: Heirats-/Eheurkunde oder Familienbuchabschrift
- bei Verwitweten: Heirats-/Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten, evtl. Todeserklärung oder Familienbuchabschrift
- bei Geschiedenen: Heirats-/Eheurkunde und Scheidungsurteil oder Familienbuchabschrift;
Kosten
| Sterbeurkunde, 1. Ausfertigung | 20,00 € |
| jede weitere | 10,00 € |
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
|---|---|---|---|
| Standesamt | Frau Wübbena | (0 42 66) 983 1533 | standesamt@bothel.de |
| Standesamt | Frau Schröder |
(0 42 66) 983 1532 |
standesamt@bothel.de |
