Sterbeurkunden
Erläuterungen
Eine Sterbefall ist bei dem Standesbeamten anzuzeigen, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Bei nicht natürlichen Todesfällen (Unfall oder Freitod) schaltet der Arzt die Kriminalpolizei ein; die Staatsanwaltschaft erteilt die Bestattungsgenehmigung.
Erforderliche Unterlagen
- Todesbescheinigung des Arztes
- bei Ledigen: Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: Heirats-/Eheurkunde oder Familienbuchabschrift
- bei Verwitweten: Heirats-/Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten, evtl. Todeserklärung oder Familienbuchabschrift
- bei Geschiedenen: Heirats-/Eheurkunde und Scheidungsurteil oder Familienbuchabschrift;
Kosten
Für die 1. Ausfertigung der Sterbeurkunde werden Gebühren in Höhe von 15,00 € erhoben; die Gebühren für jede weitere Ausfertigung belaufen sich auf 7,50 €.
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
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Standesamt | Frau Wübbena | (0 42 66) 983 1533 | standesamt@bothel.de |