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Spendenbescheinigung

Erläuterungen

Nach der Neuordnung des Spendenrechts dürfen die als gemeinnützig anerkannten Vereine und Institutionen selbst Spendenbescheinigungen ausstellen. Spendenbescheinigungen für Spenden an gemeindliche Einrichtungen (z.B. Kindergärten, freiwillige Feuerwehr, Schulen) werden durch die Samtgemeindeverwaltung gefertigt.

 

Erforderliche Unterlagen

Bei Geldspenden: Überweisung an die Samtgemeindekasse
Bei Sachspenden: Nachweis über den Wert der Sachspende (z.B. Rechnung)

 

Sonstiges

Mustervordrucke für Vereine etc. sind bei der Samtgemeindeverwaltung verfügbar. Bei Geldspenden unter 50,00 € erkennt das Finanzamt den Einzahlungsbeleg als Spendennachweis an!

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Kämmerei Herr Koopmann (0 42 66) 983 1520 finanzen@bothel.de
Kämmerei Frau Schleeßelmann (0 42 66) 983 1526 finanzen@bothel.de