Reisepass
Erläuterungen
Zur Beantragung eines elektronischen Reisepasses ("ePass") ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.
Wird vom Passbewerber glaubhaft gemacht, dass er sofort einen Reisepass benötigt, kann ihm ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Für den Reisepass oder den vorläufigen Reisepass ist ein biometrietaugliches Lichtbild erforderlich.
Ab dem 1. November 2007 werden auf dem Chip des Passes zwei Fingerabdrücke gespeichert (bei Kindern ab 6 Jahren). Dazu wird bei der Antragstellung vom rechten und linken Zeigefinger der Abdruck eingescannt, sofern der Abdruck unbrauchbar oder der Finger nicht vorhanden sein sollte, wird der Abdruck eines anderen Fingers genommen.
Zur Prüfung der Personenangaben ist bei ledigen Personen die Geburtsurkunde, bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen das Familienbuch vorzulegen.
Hat die Antragstellerin/der Antragsteller das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Einverständniserklärung der Eltern beizubringen (sh. auch unten "Downloads").
Sonstiges
Der Reisepass ist bei Ausstellung bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig. Ab 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 10 Jahre. Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr gültig.
Der alte Reisepass ist zur Vernichtung abzugeben. Die Abholung kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.
Mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 - 4 Wochen ist zu rechnen, da die fertigen Anträge an die Bundesdruckerei in Berlin versandt und nach Fertigstellung an die Samtgemeinde zurück geschickt werden. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort.
Die Beantragung eines Reisepasses mit 48 Seiten für Vielreisende ist möglich; zu den Gebühren entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 22,00 €.
Auch kann ein Reisepass im Express-Verfahren (Ausstellung innerhalb von 72 Std.) beantragt werden; hierdurch entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 32,00 €.
Sofern Sie bei der Beantragung eine E-Mail-Adresse angeben, werden Sie sofort per E-Mail benachrichtigt, wenn das Ausweisdokument im Rathaus zur Abholung bereit liegt..
Kosten
bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 €
- ab 24 Jahre: 60,00 €
- vorläufiger Reisepass: 26,00 €
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
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Einwohnermeldeamt | Frau C. Lüdemann | (0 42 66) 983 1535 | einwohnermeldeamt@bothel.de |
Einwohnermeldeamt | Frau P. Lüdemann | (0 42 66) 983 1534 | einwohnermeldeamt@bothel.de |