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Personalausweis

Erläuterungen

Für die Beantragung eines Personalausweises ist das persönliche Erscheinen der Antragstellerin/des Antragstellers erforderlich.
Bei Bedarf kann bei Antragstellung gleichzeitig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

 

Erforderliche Unterlagen

Sowohl für den Personalausweis, als auch für den vorläufigen Personalausweis, ist ein digitales und biometrietaugliches Lichtbild erforderlich, dieses erhalten Sie bei einem zertifizierten Fotografen oder Sie nutzen die Fotostation bei uns im Einwohnermeldeamt, an der Lichtbilder für 6,00 € digital erstellt werden.

Zur Prüfung der Personenstandsangaben ist bei ledigen Personen die letzte Geburts- oder Abstammungsurkunde vorzulegen, sofern bisher kein Dokument von der Samtgemeinde Bothel ausgestellt wurde.
Bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen ist die Heiratsurkunde mit einem Nachweis über die Bescheinigung der Namensführung vorzulegen.

Darüber hinaus ist auch die Vorlage des bisherigen Personalausweises erforderlich.

Hat die Antragstellerin/der Antragsteller das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Einverständniserklärung der Eltern beizubringen. Formular "Einverständniserklärung" s. unten "Downloads".

 

Sonstiges

Der Personalausweis ist bei Ausstellung bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig. Ab 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 10 Jahre. Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate gültig.
Der alte Personalausweis ist mitzubringen. Die Abholung kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.
 
Mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 - 4 Wochen ist zu rechnen, da die fertigen Anträge an die Bundesdruckerei in Berlin versandt und nach Fertigstellung an die Samtgemeinde zurückgeschickt werden. Den vorläufigen Personalausweis erhalten Sie sofort.

Sofern Sie bei der Beantragung eine E-Mail-Adresse angeben, werden Sie sofort benachrichtigt, soblad das Ausweisdokument im Rathaus zur Abholung bereit liegt.

Bei Reisen innerhalb der EU genügt in der Regel ein Personalausweis. Für Reiseziele außerhalb der EU ist ein Reisepass erforderlich. Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder finden sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

 

Kosten

- bis zum 24. Lebensjahr: 27,60 €
- ab 24 Jahre: 46,00 €
- vorläufiger Personalausweis:10,00 €
 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Einwohnermeldeamt Frau C. Lüdemann (0 42 66) 983 1535 einwohnermeldeamt@bothel.de
Einwohnermeldeamt

Frau Precht

(0 42 66) 983 1534 einwohnermeldeamt@bothel.de
Einwohnermeldeamt

Frau Stuijt

(0 42 66) 983 1534 einwohnermeldeamt@bothel.de

 

Downloads: