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Personalausweise/vorläufige Personalausweise

Erläuterungen

Zur Beantragung eines Personalausweises ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.
Bei dringendem Bedarf kann bei Antragstellung gleichzeitig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

 

Erforderliche Unterlagen

Sowohl für den Personalausweis, als auch für den vorläufigen Personalausweis ist ein biometrietaugliches Lichtbild erforderlich.
Zur Prüfung der Personenangaben ist bei ledigen Personen die Geburtsurkunde, bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen das Familienbuch vorzulegen.
Darüber hinaus ist auch die Vorlage des bisherigen Personalausweises erforderlich.
Hat die Antragstellerin/der Antragsteller das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Einverständniserklärung der Eltern beizubringen. Formular "Einverständniserklärung" s. unten "Downloads".

 

Sonstiges

Der Personalausweis ist bei Ausstellung bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig. Ab 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 10 Jahre. Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate gültig.
Der alte Personalausweis oder der Kinderausweis ist abzugeben. Die Abholung kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Mit der Vollmacht ist die Erklärung über den Erhalt des Pin-Briefes abzugeben. Formular "Vollmacht" s. unten "Downloads".
 
Mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 - 4 Wochen ist zu rechnen, da die fertigen Anträge an die Bundesdruckerei in Berlin versandt und nach Fertigstellung an die Samtgemeinde zurück geschickt werden. Den vorläufigen Personalausweis erhalten Sie sofort.

 

Kosten

- bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 €
- ab 24 Jahre: 37,00 €
- vorläufiger Personalausweis:10,00 €

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Einwohnermeldeamt Frau C. Lüdemann (0 42 66) 983 1535 einwohnermeldeamt@bothel.de
Einwohnermeldeamt Frau P. Lüdemann (0 42 66) 983 1534 einwohnermeldeamt@bothel.de

 

Downloads: