Loading...

Namensänderung

Erläuterungen

Es ist zu unterscheiden zwischen einer personenstandsrechtlichen Namensänderung (z.B. bei Stiefkindern, Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung, Namenserteilung durch die Mutter) und einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung (zuständig für die Entscheidung ist hier der Landkreis Rotenburg (Wümme), Kreishaus, 27356 Rotenburg (Wümme), Tel.-Nr. (0 42 61) 983 - 0; Anträge sind beim Standesamt Bothel erhältlich).

 

Erforderliche Unterlagen

Da die Beibringung von Unterlagen von Fall zu Fall verschieden ist, wenden Sie sich bitte im Einzelfall an das Standesamt.

 

Kosten

Die Kosten für eine personenstandsrechtliche Namensänderung belaufen sich auf 30,00 €.
Für behördliche Namensänderungen werden Gebühren in Höhe von 2,50 € - 255,00 € (Vorname)
sowie in Höhe von 2,50 € - 1.022,00 € (Familienname) erhoben.
Die Gebühren für eine Bescheinigung für eine geänderte Namensführung (außer § 94 BVFG u. ä.) betragen 15,00 €.

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Standesamt Frau Wübbena (0 42 66) 983 1533 standesamt@bothel.de