Loading...

Kindertagesstätten

Erläuterungen

Informationen über die Kindertagestätten der Mitgliedsgemeinden sowie Antragsformulare und die jeweilige Kindertagesstättensatzung finden Sie per Klick auf die betreffende Gemeinde:

 

Sonstiges

Die jeweilige Mitgliedsgemeinde entscheidet über die Aufnahme des Kindes, für die Gebührenabrechnung ist die Samtgemeindeverwaltung zuständig.

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Personalamt

Frau Henke (0 42 66) 983 1519

kitaverwaltung@bothel.de

Personalamt

Frau Wendt

(0 42 66) 983 1517

kitaverwaltung@bothel.de