Kindertagesstätten
Erläuterungen
Informationen über die Kindertagestätten der Mitgliedsgemeinden sowie Antragsformulare und die jeweilige Kindertagesstättensatzung finden Sie per Klick auf die betreffende Gemeinde:
Sonstiges
Die jeweilige Mitgliedsgemeinde entscheidet über die Aufnahme des Kindes, für die Gebührenabrechnung ist die Samtgemeindeverwaltung zuständig.
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
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Personalamt |
Frau Henke | (0 42 66) 983 1519 | kitaverwaltung@bothel.de |
Personalamt |
Frau Kühsel |
(0 42 66) 983 1517 |