Kinderreisepass
Erläuterungen
Einem Kind, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann auf Antrag des gesetzlichen Vertreters ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Ihr Kind muss zwecks Identifizierung mitkommen.
Erforderliche Unterlagen
Die Einverständniserklärung beider Elternteile ist beizubringen (sh. auch unten "Downloads"). Bei geschiedenen Eltern richtet sich die Unterschriftsleistung nach dem Sorgerechtsurteil.
Weiterhin ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.
Für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist unabhängig vom Alter des Kindes die Vorlage eines biometrietauglichen Lichtbildes erforderlich.
Sonstiges
Der Kinderreisepass wird nach vorliegender Einverständniserklärung sofort erstellt bzw. bis zum 12. Lebensjahr verlängert.
Bei einer Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses muss dieser noch gültig sein.
Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig. Ab 12 Jahren wird ein Personalausweis ausgestellt, auf Wunsch kann auch ein elektronischer Reisepass ausgestellt werden.
Kosten
Erstmalige Ausstellung eines Kinderreisepasses: 13,00 €. Verlängerung eines Kinderreisepasses: 6,00 €.
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
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Einwohnermeldeamt | Frau C. Lüdemann | (0 42 66) 983 1535 | einwohnermeldeamt@bothel.de |
Einwohnermeldeamt | Frau P. Lüdemann | (0 42 66) 983 1534 | einwohnermeldeamt@bothel.de |