Kfz-Zulassung
Erläuterungen
Bei der Samtgemeinde Bothel ist eine Nebenstelle der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Rotenburg (Wümme) eingerichtet. Öffnungszeiten:
montags bis freitags: 08.00-11.30 Uhr
sowie montags: 14.30-17.30 Uhr.
Erforderliche Unterlagen
Bei Zulassung für oder durch Dritte ist eine Vollmacht des Fahrzeughalters erforderlich (siehe auch unten "Downloads"). Sie können mit Ihrer Vertretung auch einen der zahlreichen Zulassungsdienste beauftragen, die bestens mit den Formalitäten einer reibungslosen Fahrzeug-Zulassung vertraut sind. Haben Sie Ihr Fahrzeug bei einem Fahrzeughändler erworben, gehört eine Zulassung üblicherweise zu den Serviceleistungen des Händlers.
Für jede Zulassung ist die Erteilung einer Ermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer vorgeschrieben.
Sonstiges
Bei Besonderheiten, z.B. die Kfz-Papiere/Technik oder Sonderfahrzeuge betreffend, wird eine vorherige telefonische Abklärung empfohlen.
Zulassungen für den Export werden in Bothel nicht durchgeführt.
Kosten
Die anfallenden Gebühren können in bar oder per EC-Karte entrichtet werden.
Hinweis
In der Kfz-Zulassungsstelle werden keine Führerscheinangelegenheiten bearbeitet. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Landkreis Rotenburg (Wümme).
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
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Kfz-Zulassung | Frau Precht |
(0 42 66) 983 1530 | kfz@bothel.de |
Kfz-Zulassung | Frau Stuijt | (0 42 66) 983 1530 | kfz@bothel.de |