Kanalverstopfung
Erläuterungen
Die Verstopfung befindet sich auf dem eigenen Grundstück, der Hausanschlussschacht ist frei:
Rufen Sie bei solchen Verstopfungen den Handwerker Ihres Vertrauens.
Verstopfung befindet sich im öffentlichen Raum(nicht auf dem eigenen Grundstück), der Hausanschlussschacht ist verstopft:
Bei solchen Verstopfungen rufen Sie bitte auf der Abwasserreinigungsanlage an. Die Mitarbeiter leiten dann alle notwendigen Maßnahmen in die Wege.
Störung Kleinpumpstationen:
Bei solchen Verstopfungen rufen Sie bitte auf der Abwasserreinigungsanlage an. Die Mitarbeiter leiten dann alle notwendigen Maßnahmen in die Wege.
Kosten
Die Kosten für Verstopfungen, die auf Ihrem Grundstück anfallen haben Sie selbst zu tragen.
Wenn Sie die Spülung des öffentlichen Kanalnetzes beauftragen, haben Sie auch für diese Kosten aufzukommen, daher melden Sie Verstopfungen oder Störungen im öffentlichen Raum immer bei der Abwasserreinigungsanlage. Solche Meldungen haben für Sie keine weiteren Kosten zur Folge.
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
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Abwasserreinigungsanlage | Herr Denell Herr Gathmann Herr Gohlke |
(0 42 66) 98 17 28 | klaeranlage@bothel.de |