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Hundesteuer

Erläuterungen

Wenn Sie im Gebiet der Gemeinde Bothel, Brockel, Hemsbünde, Hemslingen, Kirchwalsede oder Westerwalsede einen oder mehrere Hunde halten, sind Sie verpflichtet, die Haltung anzumelden. Die An- oder Abmeldung können Sie persönlich in den Gemeindebüros oder im Rathaus der Samtgemeinde (Steueramt) vornehmen. Bei einer Anmeldung im Rathaus wird Ihnen die Steuermarke sofort ausgehändigt. Der Steuerbescheid wird später zugeschickt. Selbstverständlich können Sie die Meldung auch telefonisch, per E-Mail oder mittels unserer Online-Anträge vornehmen. Dann erhalten Sie die Steuermarke mit dem Steuerbescheid.

 

Erforderliche Unterlagen

Bei der Anmeldung eines Hundes ist die Hunderasse anzugeben. Bei einem Antrag auf Befreiung bzw. Minderung der Hundesteuer sind die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.

 

Sonstiges

Die Veranlagung zur Hundesteuer erfolgt durch sogenannten Dauerbescheid, d.h. der Hundesteuerbescheid bleibt so lange gültig, bis ein neuer Bescheid erlassen wird.

 

Kosten

Der Hebesätze für die Hundestuern werden in den Hundesteuersatzungen der einzelnen Mitgliedsgemeinden festgelegt (sh. auch unten "Downloads").

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Steuerverwaltung

Frau Schötz

(0 42 66) 983 1522

Steueramt@bothel.de

Steuerverwaltung

Frau Söring

(0 42 66) 983 1547

Steueramt@bothel.de

Sie können Ihre Meldung zur Hundesteuer ganz einfach über unser Onlineportal vornehmen.
Bitte wählen Sie den passenden Vorgang aus:

- Hundesteuer-Anmeldung.

- Hundesteuer-Abmeldung

 

Downloads: