Hundesteuer
Erläuterungen
Wenn Sie im Gebiet der Gemeinde Bothel, Brockel, Hemsbünde, Hemslingen, Kirchwalsede oder Westerwalsede einen oder mehrere Hunde halten, sind Sie verpflichtet, die Haltung anzumelden. Die An- oder Abmeldung können Sie persönlich in den Gemeindebüros oder im Rathaus der Samtgemeinde (Steueramt) vornehmen. Bei einer Anmeldung im Rathaus wird Ihnen die Steuermarke sofort ausgehändigt. Der Steuerbescheid wird später zugeschickt. Selbstverständlich können Sie die Meldung auch telefonisch, per E-Mail oder mittels unserer Vordrucke (sh. auch unten "Downloads") vornehmen. Dann erhalten Sie die Steuermarke mit dem Steuerbescheid.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Anmeldung eines Hundes ist die Hunderasse anzugeben. Bei einem Antrag auf Befreiung bzw. Minderung der Hundesteuer sind die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.
Sonstiges
Die Veranlagung zur Hundesteuer erfolgt durch sogenannten Dauerbescheid, d.h. der Hundesteuerbescheid bleibt so lange gültig, bis ein neuer Bescheid erlassen wird.
Kosten
Der Hebesätze für die Hundestuern werden in den Hundesteuersatzungen der einzelnen Mitgliedsgemeinden festgelegt (sh. auch unten "Downloads").
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
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Steuerverwaltung | Frau Schötz |
(0 42 66) 983 1522 | sg.schoetz@bothel.de |
Downloads:
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Bothel (338,5 KiB)
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Brockel (97,3 KiB)
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Hemsbünde (98,5 KiB)
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Hemslingen (98,3 KiB)
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Kirchwalsede (97,8 KiB)
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Westerwalsede (99,3 KiB)