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Grundsteuer

Erläuterungen

Als Folgebehörde des Finanzamtes Rotenburg (Wümme) veranlagt die Samtgemeinde die Grundsteuern erst nach Eingang des Grundsteuermessbescheides. Die Grundsteuern sind jährliche Steuern. Im Falle des Verkaufes im laufenden Jahr erfolgt die Zurechnungsfortschreibung (Neuveranlagung) auf den Käufer immer zum 01. Januar des Folgejahres. Somit bleibt der Verkäufer nach öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bis zum Jahresende grundsteuerpflichtig. Sofern im Kaufvertrag vereinbart wird, dass der Käufer ab Übergabe alle öffentlichen Lasten trägt, kann sich der Verkäufer die anteiligen Grundsteuern auf privat-rechtlichem Wege erstatten lassen. Eine Auseinanderrechnung seitens der Samtgemeinde erfolgt nicht, da hierfür keine gesetzliche Ermächtigung besteht..

 

Erforderliche Unterlagen

Für den Einzug der Grundsteuern kann ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden (sh. auch unten "Downloads").

 

Sonstiges

In Fragen der Grundsteuer bei Kauf und Verkauf eines Grundstückes sollten Sie sich auch von Ihrem Notar beraten lassen.

 

Kosten

Der Hebesätze für die Grundsteuern werden in den Haushaltssatzungen der einzelnen Mitgliedsgemeinden festgelegt.

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Steuerverwaltung

Frau Gefke-Riechelmann

(0 42 66) 983 1547

Steueramt@bothel.de

Steuerverwaltung

Frau Schötz

(0 42 66) 983 1522

Steueramt@bothel.de

 

Downloads: