Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
Erläuterungen
Jeder, der ein selbständiges, stehendes Gewerbe betreibt, ist verpflichtet dies bei der Samtgemeinde anzuzeigen, sofern die Betriebsstätte im Samtgemeindegebiet liegt (Gewerbeanmeldung).
Wird der Betriebssitz innerhalb der Samtgemeinde verlegt oder das Gewerbe erweitert, so ist das Gewerbe umzumelden (Gewerbeummeldung).
Ebenfalls ist die Aufgabe eines Gewerbes oder die Schließung der Betriebsstätte anzuzeigen (Gewerbeabmeldung).
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis sowie entsprechende Vordrucke.
Sonstiges
Die Gewerbemeldung nehmen Sie bitte im Rathaus; Gewerbeamt, vor.
Alternativ können Sie die Vordrucke unten im Downloadbereich ausfüllen und der Samtgemeinde Bothel zusenden.
Die Gewerbeanzeige wird nach Bearbeitung verschiedenen Behörden, wie z.B. Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaften usw. übermittelt.
Zum Umgang mit Angeboten von rein privatwirtschaftlich geführten und herausgegebenen Adress- und Gewerbeverzeichnisanbietern geben die IHK Stade, die Notarkammer Celle und die Registergerichte Walsrode und Tostedt Hinweise (sh. unten "Downloads").
Kosten
Die Gebühr beträgt für An- und Ummeldungen jeweils 30,00 € und für Abmeldungen jeweils 20, 00 €.
Hinweis:
Zahlen Sie nur aufgrund einer Zahlungsaufforderung direkt an die Samtgemeinde Bothel.
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
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Einwohnermeldeamt | Frau C. Lüdemann | (0 42 66) 983 1535 | einwohnermeldeamt@bothel.de |
Einwohnermeldeamt | Frau P. Lüdemann | (0 42 66) 983 1534 | einwohnermeldeamt@bothel.de |