Geburtsbeurkundung
Erläuterungen
Die Geburt eines Kindes, ist bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Kind geboren wird (z.B. Krankenhaus Rotenburg (Wümme) - Standesamt Rotenburg (Wümme), Hausgeburt - Standesamt Bothel).
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes;
- verheiratete Eltern:
- Stammbuch, Heiratsurkunde/Eheurkunde;
- ledige Mütter:
- Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters,
- evtl. Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft (die evtl. schon vor der Geburt erfolgte),
- evtl. Sorgerechtserklärung;
- geschiedene o. verwitwete Mütter:
- Nachweis über die Auflösung der Ehe (beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Vorehe),
- Vaterschaftsanerkennung,
- Geburtsurkunde des Vaters,
- evtl. Sorgerechtserklärung;
- ausländische Eltern:
- Nachweis über Familienstand
- Reisepass oder Reiseausweis.
In Einzelfällen wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
Kosten
Für die Ausstellung der 1. Urkunde werden Gebühren in Höhe von 15,00 € erhoben; jede weitere Urkunde kostet 7,50 €.
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
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Standesamt | Frau Wübbena | (0 42 66) 983 1533 | standesamt@bothel.de |