Fundsachen
Erläuterungen
Wer einen Gegenstand im Wert von über 10,00 € gefunden hat, ist verpflichtet, diesen im Fundbüro der Samtgemeinde (Einwohnermeldeamt) abzugeben. Ebenso können Sachen vom Eigentümer bei Verlust als verloren bei der Samtgemeinde gemeldet werden.
Erforderliche Unterlagen
- bei Fund: der betreffende Gegenstand
- bei Verlust: ggf. Versicherungsunterlagen über den Gegenstand
Sonstiges
Fahrrad-Onlineregistrierung der Polizeiinspektion Rotenburg (Wümme) www.speichenkommissar.de.
Kosten
Bei Abholung eines verloren gemeldeten Gegenstandes ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten; diese richtet sich nach dem Wert des Gegenstandes.
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
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Einwohnermeldeamt | Frau C. Lüdemann | (0 42 66) 983 1535 | einwohnermeldeamt@bothel.de |
Einwohnermeldeamt | Frau P. Lüdemann | (0 42 66) 983 1534 | einwohnermeldeamt@bothel.de |