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Führungszeugnis

Erläuterungen

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein).Nähere Auskünfte - auch über die Möglichkeiten der Online-Beantragung - finden Sie auf den Seiten des Bundesjustizamtes sowie hier im Flyer des Bundesjustizamtes (sh. auch unten "Downloads").

Ab dem 31. August 2018 wird ein Europäisches Führungszeugnis für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen ausgestellt.
Besitzt der Antragsteller neben oder anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten anderer EU-Mitgliedstaaten, wird automatisch ein Europäisches Führungszeugnis erteilt. Bei mehreren Staatsangehörigkeiten von mehreren EU-Mitgliedstaaten werden alle Herkunftsstaaten um Mitteilungen, über evtl. Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaates, ersucht. Aus diesem Grund könnte es zu einer längeren Bearbeitungszeit für die  Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses kommen.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass

 

Sonstiges

Das persönliche Erscheinen der Antragstellerin/des Antragstellers oder eines schriftlich ermächtigten Vertreters ist erforderlich.

 

Kosten

Die Gebühr beträgt 13 €.

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Einwohnermeldeamt Frau C. Lüdemann (0 42 66) 983 1535 einwohnermeldeamt@bothel.de
Einwohnermeldeamt Frau P. Lüdemann (0 42 66) 983 1534 einwohnermeldeamt@bothel.de

 

Downloads: