Fischereischeine
Erläuterungen
Bei der Fischerei in den Binnengewässern muss derjenige, der nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, einen gültigen Fischereierlaubnisschein besitzen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- 1 Passbild (45mm x 35 mm)
- Fischereiprüfungszeugnis, Patent als Küstenfischer oder den 3 Jahre gültigen Jahresfischereischein
Sonstiges
Der Fischereischein gilt für die Fischerei in Küsten- und Binnengewässern.
Kosten
Die Gebühr beträgt 45,00 €.
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
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Einwohnermeldeamt | Frau C. Lüdemann | (0 42 66) 983 1535 | einwohnermeldeamt@bothel.de |
Einwohnermeldeamt | Frau P. Lüdemann | (0 42 66) 983 1534 | einwohnermeldeamt@bothel.de |