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Fischereischeine

Erläuterungen

Bei der Fischerei in den Binnengewässern muss derjenige, der nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, einen gültigen Fischereierlaubnisschein besitzen.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  •  1 Passbild (45mm x 35 mm)
  •  Fischereiprüfungszeugnis, Patent als Küstenfischer oder den 3 Jahre gültigen Jahresfischereischein

 

Sonstiges

Der Fischereischein gilt für die Fischerei in Küsten- und Binnengewässern.

 

Kosten

Die Gebühr beträgt 45,00 €.

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Einwohnermeldeamt Frau C. Lüdemann (0 42 66) 983 1535 einwohnermeldeamt@bothel.de
Einwohnermeldeamt Frau P. Lüdemann (0 42 66) 983 1534 einwohnermeldeamt@bothel.de