Fäkalschlammabfall/Fäkalschlammgebühren
Erläuterungen
Die Fäkalschlammabfuhr wird durch ein Vertragsunternehmen durchgeführt. Von dort aus werden auch die Termine abgestimmt.
Die Heranziehung zu den Fäkalschlammgebühren wickelt die Samtgemeindeverwaltung ab. Grundlage hierfür ist die Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen (sh. auch unten "Downloads").
Erforderliche Unterlagen
Häufig werden die Abfuhrmengen kritisiert. Hierzu ein Hinweis: Kontrollieren Sie bitte den Lieferschein bei der Abfuhr und machen Sie Reklamationen frühzeitig geltend.
Sonstiges
Für die technischen Vorgaben und Prüfungen Ihrer dezentralen Abwasseranlage ist der Landkreis Rotenburg (Wümme), Kreishaus, 27356 Rotenburg (Wümme), Tel.-Nr. (0 42 61) 983 - 0 als Untere Wasserbehörde zuständig.
Kosten
Durch die Fäkalschlammabfuhr fallen Gebühren nach der Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen an (sh. auch unten "Downloads").
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
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Bauverwaltung (Fäkalschlammabfuhr) |
Herr Behr Frau Gohlke |
(0 42 66) 983 1540 (0 42 66) 983 1541 |
bauamt@bothel.de |
Steuerverwaltung (Fäkalschlammgebühren) |
Frau Kaiser | (0 42 66) 983 1522 | sg.kaiser@bothel.de |
Untere Wasserbehörde | Landkreis Rotenburg (W.) | (0 42 61) 983 0 | info@lk-row.de |