Ehejubiläen
Erläuterungen
Alle Ehejubiläen (50, 60, 65 und 70 Jahre) werden zwecks Ehrung an den Landkreis Rotenburg (Wümme) gemeldet.
Erforderliche Unterlagen
Alle Ehepaare, die im laufenden Jahr ihre Goldene, Diamantene, Eiserne oder Gnadenhochzeit begehen und ihre Ehe vor einem Standesamt außerhalb der Samtgemeinde Bothel geschlossen haben, werden gebeten, sich im Rathaus zu melden und eine Heiratsurkunde mitzubringen.
Sonstiges
Durch Veröffentlichung in der Rotenburger Kreiszeitung werden die Ehepaare, die nicht in der Samtgemeinde Bothel getraut wurden gebeten, sich unter Vorlage der Heiratsurkunde zu melden. Wenn erst vor kurzem der Zuzug in die Samtgemeinde erfolgte, wird gebeten, sich so bald wie möglich mit uns in Verbindung zu setzen, da in diesem Falle das Jubiläum noch nicht bekannt ist.
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
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Einwohnermeldeamt | Frau C. Lüdemann | (0 42 66) 983 1535 | einwohnermeldeamt@bothel.de |
Einwohnermeldeamt | Frau P. Lüdemann | (0 42 66) 983 1534 | einwohnermeldeamt@bothel.de |