Ehefähigkeitszeugnis
Erläuterungen
- Ehefähigkeitszeugnisse werden von Deutschen zur Eheschließung in einigen ausländischen Staaten benötigt; zuständig hierfür ist das Standesamt des Wohnortes.
- Ehefähigkeitszeugnisse werden von einigen ausländischen Staaten für ihre Angehörigen zur Eheschließung in Deutschland ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweise
- je eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
- je nach Familienstand eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Vorehe(n), Scheidungsurteil (wegen der Entscheidung über das Sorgerecht), Geburtsurkunden der Kinder
- bei ausländischen Staatsangehörigen sind außerdem besondere Vorschriften zu beachten sowie Unterlagen vorzulegen; bitte im Einzelfall beim Standesamt erkundigen
Kosten
Es werden Gebühren in Höhe von 50,00 € bzw. 90,00 € erhoben.
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
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Standesamt | Frau Wübbena | (0 42 66) 983 1533 | standesamt@bothel.de |