Ehefähigkeitszeugnis
Erläuterungen
- Ehefähigkeitszeugnisse werden von Deutschen zur Eheschließung in einigen ausländischen Staaten benötigt; zuständig hierfür ist das Standesamt des Wohnortes.
- Ehefähigkeitszeugnisse werden von einigen ausländischen Staaten für ihre Angehörigen zur Eheschließung in Deutschland ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweise
- je eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
- je nach Familienstand eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Vorehe(n), Scheidungsurteil (wegen der Entscheidung über das Sorgerecht), Geburtsurkunden der Kinder
- bei ausländischen Staatsangehörigen sind außerdem besondere Vorschriften zu beachten sowie Unterlagen vorzulegen; bitte im Einzelfall beim Standesamt erkundigen
Kosten
| Ehefähigkeitszeugnis | 75,00 € |
| Auslandsbeteiligung je ausländisches Recht | 50,00 € |
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
|---|---|---|---|
| Standesamt | Frau Wübbena | (0 42 66) 983 1533 | standesamt@bothel.de |
| Standesamt | Frau Schröder |
(0 42 66) 983 1532 |
standesamt@bothel.de |
