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Beglaubigungen

Erläuterungen

Ablichtungen von Zeugnissen, Urkunden, Schreiben etc. können bei der Samtgemeindeverwaltung amtlich beglaubigt werden.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Originale oder Kopien der zu beglaubigenden Unterlagen nebst Original.

 

Kosten

Sofern mitgebrachte Kopien beglaubigt werden sollen, belaufen sich die Gebühren auf EUR 5,00 für die erste Beglaubigung; für jede weitere Beglaubigung entstehen Kosten i.H.v. 3,00 €/Beglaubigung.
Werden die Kopien bei der Samtgemeindeverwaltung erstellt, entstehen Kosten in Höhe von EUR 2,00 für die erste Beglaubigung sowie EUR 1,50 für jede weitere Beglaubigung, zzgl. EUR 0,30 pro kopierte DIN A 4-Seite.
Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen und Vervielfältigungen gebührenfrei.

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Einwohnermeldeamt Frau C. Lüdemann (0 42 66) 983 1535 einwohnermeldeamt@bothel.de
Einwohnermeldeamt Frau P. Lüdemann (0 42 66) 983 1534 einwohnermeldeamt@bothel.de