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Bauanträge/Baugenehmigungen

Erläuterungen

Baumaßnahmen bedürfen in der Regel der Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde: Amt für Bauaufsicht und Bauleitplanung des Landkreises Rotenburg (Wümme), Kreishaus, 27356 Rotenburg (Wümme), Tel.-Nr. (0 42 61) 9 83 27 06. Eine Ausnahme hiervon liegt vor, wenn es sich um eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) handelt. Der Bauantrag ist digital bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rotenburg (Wümme) einzureichen. Die zuständige Mitgliedsgemeinde sowie die Samtgemeinde Bothel werden von der Bauaufsichtsbehörde anschließen beteiligt und zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Soll die Zulässigkeit eines Vorhabens nach städtebaulichem Planungsrecht vorher geprüft werden, kann dies über eine Bauvoranfrage (Bauvorbescheid) erfolgen. Der Verfahrensweg entspricht dem der Bauantragstellung.

Über die Voraussetzungen für die genehmigungsfreie Errichtung von Wohngebäuden gem. § 62 NBauO gibt die Bauaufsichtsbehörde Auskunft. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass Gemeinde und Samtgemeinde bestätigen, dass die Erschließung gesichert ist.

 

Erforderliche Unterlagen

Nähere Erläuterungen und einen Link zum digitalen Bauantrag finden Sie auf der Homepage des Landkreises Rotenburg (Wümme).

 

Sonstiges

Wenn vorhanden, ist der Lageplan des Baugrundstückes beizufügen - ansonsten reicht die Angabe von Ort, Straße und Haus-Nr. oder die Flur- und Flurstücksbezeichnung.

Digitale Anträge beim Katasteramt können Sie hier bestellen: Antrag auf einen Lageplan

 

Kosten

Jeweils 40,00 € für die Stellungnahme der Mitgliedsgemeinde und der Samtgemeinde sowie Baugenehmigungsgebühren des Landkreises.

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Bauverwaltungsamt

Herr Bengsch

(0 42 66) 983 1541

bauamt@bothel.de
Bauverwaltungsamt Herr Carstens (0 42 66) 983 1543 bauamt@bothel.de
Bauverwaltungsamt

Frau Henke

(0 42 66) 983 1548

bauamt@bothel.de