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Bauanträge/Baugenehmigungen

Erläuterungen

Baumaßnahmen bedürfen in der Regel der Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde: Amt für Bauaufsicht und Bauleitplanung des Landkreises Rotenburg (Wümme), Kreishaus, 27356 Rotenburg (Wümme), Tel.-Nr. (0 42 61) 9 83 27 06. Eine Ausnahme hiervon liegt vor, wenn es sich um eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62  der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) handelt. Der Bauantrag ist schriftlich über die zuständige Mitgliedsgemeinde sowie die Samtgemeinde Bothel an die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rotenburg (Wümme) einzureichen. Soll die Zulässigkeit eines Vorhabens nach städtebaulichem Planungsrecht vorher geprüft werden, kann dies über eine Bauvoranfrage (Bauvorbescheid) erfolgen. Der Verfahrensweg entspricht dem der Bauantragstellung.
Über die Voraussetzungen für die genehmigungsfreie Errichtung von Wohngebäuden gem. § 62 NBauO gibt die Bauaufsichtsbehörde Auskunft. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass Gemeinde und Samtgemeinde bestätigen, dass die Erschließung gesichert ist.

 

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen können Sie über die Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz abrufen.

 

Sonstiges

Wenn vorhanden, ist der Lageplan des Baugrundstückes beizufügen - ansonsten reicht die Angabe von Ort, Straße und Haus-Nr. oder die Flur- und Flurstücksbezeichnung.

 

Kosten

Jeweils 32,50 € für die Stellungnahme der Mitgliedsgemeinde und der Samtgemeinde sowie Baugenehmigungsgebühren des Landkreises.

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Bauverwaltungsamt

Herr Bengsch

(0 42 66) 983 1541

bauamt@bothel.de
Bauverwaltungsamt Herr Carstens (0 42 66) 983 1543 bauamt@bothel.de
Bauverwaltungsamt

Frau Henke

(0 42 66) 983 1548

bauamt@bothel.de