Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Erläuterungen
Das persönliche Erscheinen der Antragstellerin/des Antragstellers ist grundsätzlich erforderlich; ggfs. kann aber auch eine dritte Person mit der Antragstellung beauftragt werden - diese benötigt dann eine entsprechende Vollmacht sowie den Personalausweis der antragstellenden Person. Der Geburtsname der Mutter der antragstellenden Person muss angegeben werden.
Nähere Auskünfte - auch über die Möglichkeiten der Online-Beantragung - finden Sie auf den Seiten des Bundesjustizamtes sowie im Flyer des Bundesjustizamtes (sh. auch unten "Downloads")
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
Sonstiges
Es ist mit einer Bearbeitungszeit von 6 - 10 Tagen zu rechnen.
Kosten
Die Gebühr beträgt 13 €.
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
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Einwohnermeldeamt | Frau C. Lüdemann | (0 42 66) 983 1535 | einwohnermeldeamt@bothel.de |
Einwohnermeldeamt | Frau P. Lüdemann | (0 42 66) 983 1534 | einwohnermeldeamt@bothel.de |