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Abwassergebühren

Erläuterungen

Die Samtgemeinde betreibt eine zentrale Abwasserreinigungsanlage. Hierfür werden Gebühren nach der Abwassergebührensatzung erhoben. Nähere Informationen, wie z.B. Gebührensatz, zweiter Wasserzähler usw. sind in der Satzung definiert (sh. auch unten "Downloads").

 

 

Erforderliche Unterlagen

Gerade bei Anträgen auf Reduzierung der eingeleiteten Abwassermenge sind entsprechende Unterlagen oder Nachweise (Einbau eines geeichten Zählers, Rohrbruchbestätigung, Verdunstungsnachweise etc.) unerlässlich.

 

 

Sonstiges

Eine rückwirkende Anerkennung von "Absetzmengen" ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich - deshalb sollten Sie sich frühzeitig mit der Verwaltung in Verbindung setzen.

 

Kosten

Die Kosten für den Nachweis von Wassermengen, die nicht in den Abwasserkanal gelangen, wie z.B. den Einbau einer zweiten Wasseruhr, trägt der Eigentümer selbst. Der Einbau, Austausch oder Abbau eines Zwischenzählers ist der Samtgemeinde anzuzeigen (sh. auch unten "Downloads).

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Steuerverwaltung

Frau Gefke-Riechelmann

(0 42 66) 983 1547

sg.gefke-riechelmann@bothel.de

Steuerverwaltung

Frau Schötz

(0 42 66) 983 1522

sg.schoetz@bothel.de

Wasserversorgungsverband Rotenburg-Land   (0 42 69) 953-10 info@wvv-rotenburg-land.de

 

Downloads: