Abwassergebühren
Erläuterungen
Die Samtgemeinde betreibt eine zentrale Abwasserreinigungsanlage. Hierfür werden Gebühren nach der Abwassergebührensatzung erhoben. Nähere Informationen, wie z.B. Gebührensatz, zweiter Wasserzähler usw. sind in der Satzung definiert (sh. auch unten "Downloads").
Erforderliche Unterlagen
Gerade bei Anträgen auf Reduzierung der eingeleiteten Abwassermenge sind entsprechende Unterlagen oder Nachweise (Einbau eines geeichten Zählers, Rohrbruchbestätigung, Verdunstungsnachweise etc.) unerlässlich.
Sonstiges
Eine rückwirkende Anerkennung von "Absetzmengen" ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich - deshalb sollten Sie sich frühzeitig mit der Verwaltung in Verbindung setzen.
Kosten
Die Kosten für den Nachweis von Wassermengen, die nicht in den Abwasserkanal gelangen, wie z.B. den Einbau einer zweiten Wasseruhr, trägt der Eigentümer selbst. Der Einbau, Austausch oder Abbau eines Zwischenzählers ist der Samtgemeinde anzuzeigen (sh. auch unten "Downloads).
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
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Steuerverwaltung | Frau Gefke-Riechelmann |
(0 42 66) 983 1547 |
sg.gefke-riechelmann@bothel.de |
Steuerverwaltung | Frau Kaiser | (0 42 66) 983 1522 | sg.kaiser@bothel.de |
Wasserversorgungsverband Rotenburg-Land | (0 42 69) 953-10 | info@wvv-rotenburg-land.de |