Abwassergebühren/ Gartenwasserzähler
Erläuterungen
Die Samtgemeinde betreibt eine zentrale Abwasserreinigungsanlage. Hierfür werden Gebühren nach der Abwassergebührensatzung erhoben. Nähere Informationen, wie z.B. Gebührensatz, zweiter Wasserzähler usw. sind in der Satzung definiert (sh. auch unten "Downloads").
Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. Diese Wassermengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln.
Bevor Sie sich dazu entscheiden einen neuen Zähler zu installieren, sollten Sie folgendes bedenken
- Es wird eine jährliche Gebühr in Höhe von 10,00 Euro pro Zähler erhoben
- Nach Ablauf der Eichfrist, i.d.R. 6 Jahre, muss der Zähler ausgetauscht werden
- Lohnt sich der Einbau? - 1 cbm Abwasser kostet derzeit 4,13 Euro
- Was kostet ein Zähler inkl. des Einbaus?
- Welche Wassermenge wird über den Zwischenzähler verbraucht
Der Abwassergebührensatzung (§3) der Samtgemeinde Bothel sind folgende Richtlinien zu entnehmen:
Der Nebenzähler hat den Bestimmungen des Eichgesetzes zu entsprechen. Somit ist der Nebenzähler, nach Ablauf der aufgedruckten Eichfrist, auf eigene Kosten auszutauschen. Die Eichfrist beträgt aktuell sechs Jahre und bezieht sich auf die Gültigkeitsdauer der Eichung ab dem Zeitpunkt der Anbringung des Eichkennzeichens - nicht erst ab dem Zeitpunkt des Einbaus.
Des Weiteren muss der Zähler fest und frostsicher in der Wasserzuleitung eingebaut werden. Dementsprechend können keine aufgesteckten Zwischenzähler, sogenannte mobile Zwischenzähler, akzeptiert werden. Anders als beim Hauptwasserzähler ist jede/r Eigentümer/-in selbst für die fachgerechte Installation/ Montage des Nebenzählers verantwortlich.
Die Meldung über einen Einbau, Austausch oder Abmeldung des Zählers können Sie über das Online-Meldeformular „Gartenwasserzähler – Anmeldung/ Austausch/ Abmeldung“ vornehmen. Sie finden das Formular direkt auf der Startseite der für zahlreiche Online-Dienste der Samtgemeinde eingerichteten Website „www.portal.bothel.de“.
Zählerstandsmeldungen
Der Zählerstand ist jährlich bis zum 15.11. über das Online-Meldeformular „Gartenwasserzähler – Zählerstandsmeldung“ zu melden. Das Formular dazu finden Sie hier.
Sonstiges
Eine rückwirkende Anerkennung von "Absetzmengen" ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich - deshalb sollten Sie sich frühzeitig mit der Verwaltung in Verbindung setzen.
Kosten
Die Kosten für den Nachweis von Wassermengen, die nicht in den Abwasserkanal gelangen, wie z.B. den Einbau einer zweiten Wasseruhr, trägt der Eigentümer selbst. Der Einbau, Austausch oder Abbau eines Zwischenzählers ist der Samtgemeinde anzuzeigen (sh. auch unten "Downloads).
Für die Absetzung der Wassermengen wird bei der jährlichen Verbrauchsabrechnung der Frisch- und Schmutzwassergebühren eine zusätzliche Gebühr i. H. v. 7,50 EUR erhoben.
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
|---|---|---|---|
| Steuerverwaltung | Frau Schötz |
(0 42 66) 983 1522 | steueramt@bothel.de |
| Steuerverwaltung | Frau Gefke-Riechelmann |
(0 42 66) 983 1547 |
steueramt@bothel.de |
| Wasserversorgungsverband Rotenburg-Land | (0 42 69) 953-10 | info@wvv-rotenburg-land.de |
