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Abwasserbeiträge

Erläuterungen


Die Samtgemeinde betreibt eine zentrale Abwasserreinigungsanlage. Für den erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Schmutzwasserentwässerung ist ein Abwasserbeitrag gemäß der Abwasserbeitragssatzung zu entrichten.

 

Kosten

Die entstehenden Kosten sind in der Abwasserbeitragssatzung definiert (sh. auch unten "Downloads").

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Bauverwaltungsamt Herr Behr (0 42 66) 983 1540 bauamt@bothel.de
Bauverwaltungsamt

Herr Bengsch

(0 42 66) 983 1541

bauamt@bothel.de

 

Downloads: