Abwasserbeiträge
Erläuterungen
Die Samtgemeinde betreibt eine zentrale Abwasserreinigungsanlage. Für den erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Schmutzwasserentwässerung ist ein Abwasserbeitrag gemäß der Abwasserbeitragssatzung zu entrichten.
Kosten
Die entstehenden Kosten sind in der Abwasserbeitragssatzung definiert (sh. auch unten "Downloads").
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
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Bauverwaltungsamt | Herr Behr | (0 42 66) 983 1540 | bauamt@bothel.de |
Bauverwaltungsamt | Frau Gohlke | (0 42 66) 983 1541 | bauamt@bothel.de |