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Sterbeurkunden

Erläuterungen

Eine Sterbefall ist bei dem Standesbeamten anzuzeigen, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Bei nicht natürlichen Todesfällen (Unfall oder Freitod) schaltet der Arzt die Kriminalpolizei ein; die Staatsanwaltschaft erteilt die Bestattungsgenehmigung.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Heirats-/Eheurkunde oder Familienbuchabschrift
  • bei Verwitweten: Heirats-/Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten, evtl. Todeserklärung oder Familienbuchabschrift
  • bei Geschiedenen: Heirats-/Eheurkunde und Scheidungsurteil oder Familienbuchabschrift;

Kosten

Für die 1. Ausfertigung der Sterbeurkunde werden Gebühren in Höhe von 15,00 € erhoben; die Gebühren für jede weitere Ausfertigung belaufen sich auf 7,50 €.

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Standesamt Frau Wübbena (0 42 66) 983 1533 standesamt@bothel.de