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Gleichstellungsbeauftragte

Erläuterungen

Der Rat der Samtgemeinde Bothel hat Frau Simone Smeilus in seiner Sitzung am 18.12.2012 in das Amt der Gleichstellungsbeauftragten berufen. Sie ist nebenamtlich tätig. Ihre Aufgaben sind in der Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Bothel geregelt (sh. auch unten "Downloads").
Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen.
Sie wirkt bei allen öffentlichen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger jedes Alters. Ihre Aufgabe ist es, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen.
Bitte nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie Beratung, Information und Auskünfte möchten.

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Gleichstellungsbeauftragte
der Samtgemeinde Bothel
Frau Smeilus (0 42 66) 983 1542 gleichstellungsbeauftragte@bothel.de

 

Downloads: