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Gewerbesteuer

Erläuterungen

Als Folgebehörde des Finanzamtes veranlagt die Samtgemeinde die Betriebe und Unternehmen zur Gewerbesteuer. Widersprüche gegen den Messbetrag sind beim zuständigen Finanzamt als "Einspruch" einzulegen.

 

Erforderliche Unterlagen

Für den Einzug der Gewerbesteuern kann ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden (sh. auch unten "Downloads").

 

Sonstiges

Durch Einspruch beim Finanzamt wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gewerbesteuer weder aufgeschoben noch aufgehoben. Zahlungsaufschub können Sie durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erreichen, der beim zuständigen Finanzamt zu stellen ist. Es ist ratsam, bei einem Einspruch oder Antrag auf Aussetzung der Vollziehung auch die Steuerverwaltung zu informieren, um Verzögerungen in der Bearbeitung und Mahnungen zu vermeiden.

 

Kosten

Der Hebesatz für die Gewerbesteuern beläuft sich derzeit in der Gemeinde Bothel auf 390 % und in den anderen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde auf 380 %.

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Steuerverwaltung

Frau Gefke-Riechelmann

(0 42 66) 983 1547

sg.gefke-riechelmann@bothel.de

Steuerverwaltung

Frau Schötz

(0 42 66) 983 1522

sg.schoetz@bothel.de

Kämmerei Herr Koopmann (0 42 66) 983 1520 finanzen@bothel.de
Kämmerei Frau Schleeßelmann (0 42 66) 983 1526 finanzen@bothel.de

 

Downloads: