Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
Erläuterungen
Jeder, der ein selbständiges, stehendes Gewerbe betreibt, ist verpflichtet dies bei der Samtgemeinde anzuzeigen, sofern die Betriebsstätte im Samtgemeindegebiet liegt (Gewerbeanmeldung).
Wird der Betriebssitz innerhalb der Samtgemeinde verlegt oder das Gewerbe erweitert, so ist das Gewerbe umzumelden (Gewerbeummeldung).
Ebenfalls ist die Aufgabe eines Gewerbes oder die Schließung der Betriebsstätte anzuzeigen (Gewerbeabmeldung).
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis sowie entsprechende Vordrucke; diese sind im Rathaus erhältlich.
Sonstiges
Die Gewerbeanzeige wird nach Bearbeitung verschiedenen Behörden, wie z.B. Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaften usw. übermittelt.
Kosten
Die Gebühr beträgt für An- und Ummeldungen jeweils 30,00 € und für Abmeldungen jeweils 20, 00 €.
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
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Einwohnermeldeamt | Corinna Lüdemann | (0 42 66) 983 1535 | einwohnermeldeamt@bothel.de |
Einwohnermeldeamt | Petra Lüdemann | (0 42 66) 983 1534 | einwohnermeldeamt@bothel.de |
Einwohnermeldeamt | Walter Malinowski | (0 42 66) 983 1534 | einwohnermeldeamt@bothel.de |