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Geburtsbeurkundung

Erläuterungen

Die Geburt eines Kindes, ist bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Kind geboren wird (z.B. Krankenhaus Rotenburg (Wümme) - Standesamt Rotenburg (Wümme), Hausgeburt - Standesamt Bothel).

 

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes;
  • verheiratete Eltern:
    - Stammbuch, Heiratsurkunde/Eheurkunde;
  • ledige Mütter:
    - Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters,
    - evtl. Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft (die evtl. schon vor der Geburt erfolgte),
    - evtl. Sorgerechtserklärung;
  • geschiedene o. verwitwete Mütter:
    - Nachweis über die Auflösung der Ehe (beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Vorehe),
    - Vaterschaftsanerkennung,
    - Geburtsurkunde des Vaters,
    - evtl. Sorgerechtserklärung;
  • ausländische Eltern:
    - Nachweis über Familienstand
    - Reisepass oder Reiseausweis.


In Einzelfällen wenden Sie sich bitte an das Standesamt.

 

Kosten

Für die Ausstellung der 1. Urkunde werden Gebühren in Höhe von 15,00 € erhoben; jede weitere Urkunde kostet 7,50 €.

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Standesamt Frau Wübbena (0 42 66) 983 1533 standesamt@bothel.de