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Fundsachen

Erläuterungen

Wer einen Gegenstand im Wert von über 10,00 € gefunden hat, ist verpflichtet, diesen im Fundbüro der Samtgemeinde (Einwohnermeldeamt) abzugeben. Ebenso können Sachen vom Eigentümer bei Verlust als verloren bei der Samtgemeinde gemeldet werden.

 

Erforderliche Unterlagen

  • bei Fund: der betreffende Gegenstand
  • bei Verlust: ggf. Versicherungsunterlagen über den Gegenstand

 

Sonstiges

Fahrrad-Onlineregistrierung der Polizeiinspektion Rotenburg (Wümme) www.speichenkommissar.de.

 

Kosten

Bei Abholung eines verloren gemeldeten Gegenstandes ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten; diese richtet sich nach dem Wert des Gegenstandes.

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Einwohnermeldeamt Frau C. Lüdemann (0 42 66) 983 1535 einwohnermeldeamt@bothel.de
Einwohnermeldeamt Frau P. Lüdemann (0 42 66) 983 1534 einwohnermeldeamt@bothel.de