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Ehefähigkeitszeugnis

Erläuterungen

  • Ehefähigkeitszeugnisse werden von Deutschen zur Eheschließung in einigen ausländischen Staaten benötigt; zuständig hierfür ist das Standesamt des Wohnortes.
  • Ehefähigkeitszeugnisse werden von einigen ausländischen Staaten für ihre Angehörigen zur Eheschließung in Deutschland ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweise
  • je eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
  • je nach Familienstand eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Vorehe(n), Scheidungsurteil (wegen der Entscheidung über das Sorgerecht), Geburtsurkunden der Kinder
  • bei ausländischen Staatsangehörigen sind außerdem besondere Vorschriften zu beachten sowie Unterlagen vorzulegen; bitte im Einzelfall beim Standesamt erkundigen

 

Kosten

Es werden Gebühren in Höhe von 50,00 € bzw. 90,00 € erhoben.

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Standesamt Frau Wübbena (0 42 66) 983 1533 standesamt@bothel.de