Bestattungswesen
Erläuterungen
In der Samtgemeinde Bothel sind folgende Friedhöfe vorhanden:
- Gemeinde Bothel: kommunaler Friedhof in Bothel
- Gemeinde Brockel: kirchlicher Friedhof in Brockel
- Gemeinde Hemsbünde: kommunale Friedhöfe in Hemsbünde, Hassel und Hastedt/Worth
- Gemeinde Hemslingen: kommunale Friedhöfe in Hemslingen und Söhlingen
- Gemeinde Kirchwalsede: kommunale Friedhöfe in Kirchwalsede und Riekenbostel
- Gemeinde Westerwalsede: kommunale Friedhöfe in Westerwalsede und Süderwalsede
Sonstiges
Zwecks Nutzung einer Grabstelle auf einem kommunalen Friedhof anlässlich einer Bestattung wenden Sie sich bitte an die Bürgermeisterin/den Bürgermeister der jeweiligen Mitgliedsgemeinde. In Brockel ist die Kirchengemeinde zuständig.
Für das Errichten eines Grabmals auf den Friedhöfen der Gemeinden Hemslingen, Kirchwalsede und Westerwalsede ist eine vorherige Erlaubnis zu beantragen. Regelungen finden sich in der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Bothel (sh. auch unten Downloads).
Kosten
Die entstehenden Kosten sind in der Gebührenordnung für die Benutzung der Friedhöfe in der Samtgemeinde Bothel festgelegt (sh. auch unten Downloads)
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
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Standesamt | Frau Wübbena | (0 42 66) 983 1533 | standesamt@bothel.de |