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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Erläuterungen

Das persönliche Erscheinen der Antragstellerin/des Antragstellers ist grundsätzlich erforderlich; ggfs. kann aber auch eine dritte Person mit der Antragstellung beauftragt werden - diese benötigt dann eine entsprechende Vollmacht sowie den Personalausweis der antragstellenden Person. Der Geburtsname der Mutter der antragstellenden Person muss angegeben werden.
Nähere Auskünfte - auch über die Möglichkeiten der Online-Beantragung - finden Sie auf den Seiten des Bundesjustizamtes sowie im Flyer des Bundesjustizamtes (sh. auch unten "Downloads")

 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass

 

Sonstiges

Es ist mit einer Bearbeitungszeit von 6 - 10 Tagen zu rechnen.

 

Kosten

Die Gebühr beträgt 13 €.

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Einwohnermeldeamt Frau C. Lüdemann (0 42 66) 983 1535 einwohnermeldeamt@bothel.de
Einwohnermeldeamt Frau P. Lüdemann (0 42 66) 983 1534 einwohnermeldeamt@bothel.de

 

Downloads: